Presse
 

Blick in die Abgründe

Früher untersuchte er als Staatsanwalt Tötungsdelikte, heute dreht sich alles um Tragödien am Berg: Gregor Benisowitsch liefert Gutachten, wenn ein Abenteuer vor Gericht endet.

Wer war schuld? Suche nach einer verschütteten Person in der Region Tête de Balme,Wallis, 2001.
Foto: Reuters

Eigentlich kann man froh sein, wenn man Gregor Benisowitsch nie begegnet. Zumindest nicht, wenn er beruflich –unterwegs ist: Der Anwalt und Präsident der Schweizerischen Fachstelle für –Alpinrecht ist ein penibler Meister der Rekonstruktion, und er kommt dann zum Einsatz, wenn in den Schweizer Bergen ein Unglück passiert ist und das Abenteuer vor Gericht endet. Als Anwalt vertritt er entweder Hinterbliebene oder auch angeklagte Bergführer. Und als Gutachter rekonstruiert er den Hergang von Bergunfällen – zum Beispiel dann, wenn die Versicherung einer Witwe die Rente um die Hälfte kürzen will, weil ihr Mann ein zu hohes Risiko eingegangen sei. Bei solchen juristischen Streitereien sind fachliche Gutachten zentral. Und Benisowitsch gilt als einer der Besten seines Fachs.

«Manchmal ruft mich ein Bergführer noch von der Unfallstelle aus an und fragt, ob ich seinen Fall übernehmen kann», sagt der 58–Jährige, der in einem schlichten Büro neben dem Bahnhof Thalwil arbeitet. Es gebe gar Fälle, bei denen ihn alle beteiligten Parteien als Gutachter oder als Anwalt engagieren wollten. Nein, Benisowitsch, braun −gebrannt und durchtrainiert, fällt nicht durch Bescheidenheit auf. Er lacht, als er darauf angesprochen wird. «Ich darf doch zu meinen Leistungen stehen, oder?»

Was ist tatsächlich passiert?

Einer seiner letzten Fälle war medienwirksam: Benisowitsch schrieb ein Gutachten für die Hinterbliebenen des ehemaligen McDonald´s–Schweiz–Chefs, der vor sechs Jahren bei einer Mountain−biketour im Berner Oberland zu Tode stürzte. Zusammen mit einem Bike–Experten kam Benisowitsch zum Schluss, dass die Organisatoren der −Biketour ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, worauf die Angehörigen eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung einreichten – der Fall liegt zurzeit beim Berner Obergericht.

Meistens findet seine Arbeit jedoch nicht im Licht der Öffentlichkeit statt. Seit der Jurist 1993 seine Dissertation über die strafrechtliche Beurteilung von Bergunfällen publiziert hatte, verfasste er rund 100 Gutachten, viele davon behandelten Unfälle in Kletterwänden, bei Hochtouren oder auf Skipisten. Immer geht es um die Frage: Was ist tatsächlich passiert? Wie war das Wetter, die Lawinensituation, die Ausrüstung? Wo sind falsche Entscheide gefällt worden? Und vor allem natürlich: Wer war schuld? «Mein Gutachten kann in die eine oder andere Richtung gehen, ich lasse mich nicht kaufen», sagt Benisowitsch. Sein Ruf stehe auf dem Spiel, und man glaubt ihm sofort, dass er diesen nicht gefährden will. Wenn er nach einer ersten Prüfung der genauen Umstände anderer Meinung sei als der Auftraggeber, nehme er den Auftrag nicht an.

Der 58–jährige Gregor Benisowitsch war früher selbst Extrembergsteiger und hat sich als Anwalt auf Bergunfälle spezialisiert. Er führt ein Büro in Thalwil.
Foto: Brigitte Benisowitsch

Um Aufschluss über den Unfallhergang zu erhalten, reichen die Untersuchungsakten oftmals nicht aus. Normalerweise besichtigt der Alpinexperte die Unfallstelle vor Ort und spricht mit −Zeugen. Bei Kletterunfällen klettert er die Routen nach, schaut sich die Standplätze an, manchmal rekonstruiert er die Situation in einer Halle. Viele Aspekte seien wichtig, von der Routenwahl und Taktik über das Lawinenbulletin bis zur Steilheit des Hanges. Er überprüfe jedes Detail und messe alles nach. Manchmal kommen auch die Beteiligten mit und demonstrieren, was sie getan oder unterlassen haben. «Wenn etwas passiert ist, muss abgeklärt werden, ob die Verantwortlichen ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben», sagt Benisowitsch. Nur bei fahrlässigem Verhalten könne es zu einer Verurteilung kommen. Schwierig sei vor allem die Beurteilung von sogenannten Gefahrengemeinschaften: wenn eine Gruppe von gleichgestellten Leuten gemeinsam eine Bergtour unternimmt und dabei verunfallt. Denn, so Benisowitsch: «Oft gibt es in solchen Gruppen kein Leistungsgefälle und keine finanziellen Interessen». Juristisch gesehen, schliesst eine Seilschaft aber einen Vertrag ab: Man hat die Pflicht, aufeinander aufzupassen und einander vor Gefahren zu schützen. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Pflicht von den Überlebenden nicht wahrgenommen wurde, ist eine Verurteilung möglich. «Bei Kletterunfällen ist es häufig so, dass der Seilschaftspartner das Sicherungsgerät unkorrekt bedient hat», sagt Benisowitsch.

Erste Bergtour mit vier

Der ehemalige Extrembergsteiger ist für seine Arbeit oft im Helikopter unterwegs, aus Kostengründen, wie er sagt: Ein sechsminütiger Flug ist günstiger als ein sechsstündiger Aufstieg, der mit −einem Anwaltshonorar beglichen werden muss. Für die Begehung der Routen müsse er jedoch fit bleiben, und der Grundstein dafür wurde schon früh gelegt: Als Benisowitsch vier Jahre alt war, nahm ihn sein Vater das erste Mal auf eine Bergtour mit. Mit sechs stand er auf dem Glärnisch, und im selben Jahr folgte der erste Dreitausender. Mit achtzehn durchstieg er als Seilschaftsführer die Badile–Wand, eine der vier klassischen Nordwände der Alpen. «Mein Vater wurde regelmässig von den Bergführern beschimpft, weil er mich schon so früh mitnahm», sagt der heutige Sicherheitsexperte. Seinen vier Kindern hätte er das nie gestattet – obwohl er ohne den Vater wohl nie zum Extrembergsteiger geworden wäre, dessen Name in Kletterkreisen so bekannt ist.

In seiner täglichen Arbeit ist der Gutachter regelmässig mit dem Tod konfrontiert, er sieht Bilder von verdrehten Lawinenopfern und zerschmetterten Körpern. Damit könne er umgehen, sein früherer Beruf habe ihn darauf vorbereitet: Benisowitsch war sieben Jahre lang Untersuchungsrichter in Zürich und war beim Pikettdienst regelmässig einer der Ersten an einem Tatort. Bei sechs Tötungsdelikten leitete er die Untersuchung, bis auf einen Mord in der Agglomeration von Zürich wurden alle aufgeklärt: «Meine Frau war damals Arztassistentin und gab mir den Tipp, bei Obduktionen die Toten ganz wissenschaftlich zu betrachten und die Emotionen, so gut es geht, zu verdrängen.»

Zur Beweisführung bis in die Anden gereist

Noch heute konzentriert er sich bei der Arbeit auf die Ausrüstungsgegenstände der Verunglückten und versucht, die Tragödie dahinter auszublenden. «Das gelingt mir eigentlich ganz gut. Die Konfrontation mit den Angehörigen hingegen geht mir immer sehr nah.»

Als Untersuchungsrichter in der Abteilung für Wirtschaftsdelikte eröffnete Benisowitsch damals die Strafuntersuchung gegen die Swissair–Spitze. Heute erlebt er Genugtuung, wenn seine Detailversessenheit belohnt wird. Für einen Fall, den er bearbeitete, reiste er bis in die Anden, um zu beweisen, dass die Skigebiete dort ihre Pisten mit ungefährlichem Holz markieren – und nicht mit Eisenstangen. Nicht zuletzt dank dieser Information gewann der Anwalt einer Geschädigten den Prozess über eine hohe Geldforderung gegen ein Bergbahnunternehmen in der Schweiz, das die Pisten mit ebensolchen Eisenstangen sicherte und behauptete, dass das bei den Windverhältnissen im Hochgebirge nicht anders möglich sei.
(Tages–Anzeiger)

 

<]{MJ}[>